Rechtsanwalt

    Aus WISSEN-digital.de

    nach §§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, das zur Wahrnehmung fremder Interessen als Verteidiger, Beistand oder Bevollmächtigter (Prozessvollmacht) berufen ist; Voraussetzungen zur Zulassung sind Staatsexamen, unbescholtener Lebensweg sowie der Nachweis zur Befähigung zum Richteramt (§ 4 BRAO). Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, muss jedoch bei einem bestimmten Gericht zugelassen sein und eine Kanzlei in dessen Bezirk einrichten. Für seine Tätigkeit erhält er Rechtsanwaltsgebühren, die sich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung richten. Mehrere Rechtsanwälte können sich zu einer Sozietät, Partnerschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammenschließen.