Enterbung
Aus WISSEN-digital.de
Ausschließung eines gesetzlichen Erben (Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte des Erblassers) von der Erbfolge durch den Erblasser aufgrund Testaments oder Verfügung im Erbvertrag. Der gesetzliche Erbe ist aber dann pflichtteilberechtigt.
Die Voraussetzungen der Pflichtteilerbunwürdigkeit eines Abkömmlings sind in den §§ 2333 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Gründe für die Pflichtteilerbunwürdigkeit: Verbrechen der Erben gegenüber dem Erblasser oder einer ihm nahe verbundenen Person, Verletzung der familienrechtlichen Pflichten (Unterhaltspflicht), ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel; der Enterbungsgrund muss im Testament angegeben sein.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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