Baugesetzbuch
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BauGB;
Das Baugesetzbuch in der Fassung vom 27.8.1997 regelt im ersten Kapitel das Allgemeine Städtebaurecht: Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung und Maßnahmen für den Naturschutz. Das zweite Kapitel enthält das Besondere Städtebaurecht: städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote, Sozialplan und Härteausgleich, Miet- und Pachtverhältnisse, städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Im dritten und vierten Kapitel sind sonstige Vorschriften sowie Überleitungs- und Schlussvorschriften festgehalten.
Im Baugesetzbuch ist das frühere Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz zusammengeführt worden.
Kalenderblatt - 3. Mai
1951 | Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft. |
1971 | Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert. |
1993 | Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab. |
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