Baugesetzbuch

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BauGB;

    Das Baugesetzbuch in der Fassung vom 27.8.1997 regelt im ersten Kapitel das Allgemeine Städtebaurecht: Bauleitplanung, Sicherung der Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, Entschädigung, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung und Maßnahmen für den Naturschutz. Das zweite Kapitel enthält das Besondere Städtebaurecht: städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote, Sozialplan und Härteausgleich, Miet- und Pachtverhältnisse, städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Im dritten und vierten Kapitel sind sonstige Vorschriften sowie Überleitungs- und Schlussvorschriften festgehalten.

    Im Baugesetzbuch ist das frühere Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz zusammengeführt worden.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.