Bauleitpläne

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    Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorbereiten und leiten (§ 1 Baugesetzbuch). Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Nach Absatz 2 sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

    Kalenderblatt - 20. April

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