Vorflut

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    natürlicher Abfluss des natürlich zuströmenden Wassers von einem Grundstück auf ein anderes. Als Vorfluter bezeichnet man Gewässer, die ober- oder unterirdisch zufließendes Wasser (z.B. aus Kläranlagen, Kanalisation) aufnehmen und abführen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.