Vermummungsverbot

    Aus WISSEN-digital.de

    gilt für Teilnehmer an Demonstrationen. Seit der Änderung im Strafgesetzbuch von 1989 ist nicht nur das Vermummen bei Demonstrationen und auf dem Weg dorthin strafbar, sondern auch das Mitführen von Gegenständen, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, sofern diese nach Aufforderung seitens der öffentlichen Gewalt nicht entfernt werden.