Demonstration
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "demonstratio", "Hinweis, Darlegung")
- Kundgebung, Massenprotest; das Recht auf Demonstration ist Bestandteil der Grundrechte durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG), wobei die demokratische Grundordnung nicht angetastet werden darf. Das Versammlungsgesetz beschränkt das Demonstrationsrecht insofern, als dass jede Demonstration 48 Stunden vor der Durchführung angemeldet werden muss und nicht innerhalb der Bannmeile bestimmter parlamentarischer Institutionen stattfinden darf.
- Erklärung oder Beweisführung, die sich auf eine Vorführung oder einen Versuch stützt.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |
Magazin
- Wissenswertes über die Krankenversicherung von Azubis
- Sicherheitslücken erkennen und beheben: Wie Unternehmen ihre IT-Infrastruktur proaktiv schützen können
- Unterschiede zwischen Tabakerhitzung und Verbrennung
- Digitale Effizienz: Wie moderne Technologien Geschäftsprozesse transformieren
- So finden Sie die perfekte Marketingagentur für Ihr Unternehmen