Thing
Aus WISSEN-digital.de
(althochdeutsch)
bei den Germanen die Volks- und Gerichtsversammlung der freien Männer eines Gaues, einer Hundertschaft oder eines Dorfes. Das Thing (echtes regelmäßiges oder gebotenes, außerordentliches Thing) beriet und beschloss über alle Fragen, die die Gemeinschaft angingen, setzte die Abgaben fest, erließ Gesetze und entschied über Krieg und Frieden; vor dem Thing wurden auch größere Rechtsfälle verhandelt. Die Versammlungen fanden unter freiem Himmel statt, gewöhnlich an traditionellen Orten und zu festgelegten Zeiten. Nur in dringenden Ausnahmefällen wurden zusätzliche Thing-Versammlungen abgehalten.
KALENDERBLATT - 27. September
1822 | Jean-François Champollion legt das Ergebnis seiner Untersuchung des "Steins von Rosette" dar: Die ägyptischen Hieroglyphen sind keine Symbol- oder Bilderschrift, sondern eine phonetische Schrift. |
1825 | Die erste Dampfeisenbahn befährt in England die Strecke zwischen Darlington und Stockton. |
1933 | Der Königsberger Wehrkreispfarrer und Kirchenbeauftragte Hitlers, Ludwig Müller, wird zum evangelischen Reichsbischof gewählt. Damit wird auch die evangelische Kirche in Deutschland "gleichgeschaltet". |
MAGAZIN
- Herbstferien in Deutschland - eine Jahreszeit voller Farben und Erlebnisse
- Effiziente Lagerhaltungstechniken für Unternehmen: Wie Gitterboxen Ihre Lagerorganisation verbessern können
- Der deutsche Reisepass - Alles, was Sie wissen müssen
- Die 6 entscheidenden Zukunftstrends in der Personalabrechnung
- Den richtigen Zahnarzt finden - Praxistipps vom Experten