Gau

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    (lateinisch "pagus", Bezeichnung in der römischen Literatur)

    1. bei den Germanen innerhalb des (größeren) staatlichen Volksverbandes als Untergliederung ein geografisch näher umschriebenes, meist nach Flüssen benanntes, mehrere Dorfschaften umfassendes Gebiet, in dem ein oder mehrere Gaufürsten herrschen; in fränkischer Zeit ist der Gau vielfach mit der Grafschaft, dem Verwaltungsbezirk eines Grafen, identisch.
    2. im Dritten Reich 1933-1945 (inoffiziell auch schon vorher innerhalb der NSDAP üblich) das nach der Reichsebene höchste "Hoheitsgebiet" mit dem politisch entscheidenden Gauleiter an der Spitze, der praktisch auch Staat und Verwaltung und im Krieg als Reichsverteidigungskommissar auch das Wehrgebiet beherrschte. Heute noch in manchen Organisationsformen Bezeichnung für einen bestimmten Teilbereich.
    3. im alten Ägypten eine Verwaltungseinheit, an deren Spitze ein Beamter stand.