Steuerhinterziehung
Aus WISSEN-digital.de
Verschaffung ungerechtfertigter Steuervorteile auf Grund gefälschter Bilanzen oder unrichtiger Angaben.
Steuerstraftat nach § 370 Abgabenordnung; wer den Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bestraft wird ebenso, wer die Finanzbehörden über steuerliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder das pflichtwidrige Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder -stempeln. Der Versuch der Steuerhinterziehung ist bereits strafbar. In besonders schweren Fällen kann der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar