Staatsgewalt
Aus WISSEN-digital.de
das staatliche Monopol der Gewaltanwendung, um für ein bestimmtes Gebiet (Staatsgebiet) und/oder eine bestimmte Bevölkerung (Staatsvolk) Gesetze durchzusetzen.
Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. In der Bundesrepublik Deutschland ist damit die demokratische Legitimität als Staatsgewalt unabänderlich festgelegt und dann legitim, wenn sie an Gesetze gebunden ist und die Zustimmung der Bürger eingeholt wird.
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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