Sonderziehungsrechte
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: SZR;
Finanzierungssystem für den internationalen Handelsverkehr; Gründung 1969 durch den Internationalen Währungsfonds (IWF); ermöglicht Mitgliedsstaaten mit Solvenzproblemen, vorübergehend in gewissem Rahmen finanzielle Mittel in der gewünschten Währung zu entnehmen; Ziel der Sonderziehungsrechte war ursprünglich die größere Unabhängigkeit des internationalen Währungssystems vom US-Dollar und von Gold. Der Wert der Sonderziehungsrechte wird täglich ermittelt und in US-Dollar ausgedrückt; an diesen Wert haben einige IWF-Mitgliedsländer ihre Währung gebunden; bis 1991 bestand eine Restitutionspflicht, d.h. die Mitglieder waren verpflichtet, einen festgesetzten Anteil ihrer Sonderziehungsrechte als "Mindestreserve" zu halten; mit Genehmigung des IWF können auch Nicht-Mitgliedsländer Inhaber von Sonderziehungsrechten werden (z.B. seit 1980 die Schweiz).
Kalenderblatt - 2. Mai
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