Scheinwerfer

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    1. allgemein optisches Gerät, das die meist annähernd punktförmigen Lichtquelle, die sich möglichst im Brennpunkt eines parabolischen Spiegels befindet, als ein weitgehend paralleles Lichtbündel austreten lässt, so dass in der Hauptausstrahlungsrichtung hohe Lichtstärken bzw. hohe Beleuchtungsstärken bei den zu beleuchtenden Flächen erreicht werden können. Zur Erhöhung der Lichtleistung werden meist Halogenglühlampen eingesetzt. Hochleistungs-Scheinwerfer für Atelier- und Bühnenbeleuchtung sind meist mit Xenon- oder Hochdrucklampen von hoher Leistungsaufnahme bestückt.
    2. Kfz-Technik: Beleuchtungseinrichtung an Kraftfahrzeugen, mit der während der Dunkelstunden die Fahrbahn durch weißes oder schwach gelbes Licht ausgeleuchtet wird. Kfz müssen mit zwei(Krafträder mit einem) gleichfarbig und gleichstark nach vorn leuchtenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, die auf Fernlicht (angezeigt durch eine blaue Kontrolllampe im Blickfeld des Fahrers) und Abblendlicht geschaltet werden können.

    Kalenderblatt - 13. April

    1598 Heinrich IV., der katholisch werden musste, um König von Frankreich zu werden, verfügt im Edikt von Nantes die Religionsfreiheit, um den inneren Frieden wiederherzustellen.
    1784 Uraufführung des bürgerlichen Trauerspiels "Kabale und Liebe" von Friedrich Schiller.
    1940 Cornelius "Dutch" Warmerdam gelingt es im amerikanischen Berkeley, die damalige Rekordhöhe von 4,57 Metern mit Hilfe eines Bambusstabs zu überspringen.