Ruhestand
Aus WISSEN-digital.de
der Beamte tritt in der Regel mit Vollendung des 65. (Soldaten und Polizeibeamte spätestens des 60.) Lebensjahres, sonst bei Dienstunfähigkeit, in den Ruhestand. Er ist dann Ruhestandsbeamter und bezieht Ruhegehalt. In den Ruhestand treten außerdem nach den meisten Beamtengesetzen solche Beamte, die in die Volksvertretung gewählt werden.
Kalenderblatt - 12. Mai
1641 | Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten. |
1925 | Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat. |
1949 | Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben. |
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