Opportunitätsprinzip
Aus WISSEN-digital.de
strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist. Die Staatsanwaltschaft kann z.B. bei Bagatellstrafsachen wegen mangelndem öffentlichem Interesse mit Zustimmung des Gerichts von einer Strafverfolgung absehen. Ausnahme des Legalitätsprinzips.
Kalenderblatt - 1. Mai
1786 | Uraufführung der Oper "Hochzeit des Figaro" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1892 | Der erste D-Zug befördert Passagiere zwischen Berlin und Köln. |
1916 | Der Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht wird bei einer Friedensdemonstration trotz seiner Immunität verhaftet. |
Magazin
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