Opportunitätsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist. Die Staatsanwaltschaft kann z.B. bei Bagatellstrafsachen wegen mangelndem öffentlichem Interesse mit Zustimmung des Gerichts von einer Strafverfolgung absehen. Ausnahme des Legalitätsprinzips.