Nikotinvergiftung

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    auch: Nikotinismus;

    tödliche Dosis 50 bis 60 mg;

    akut: selten nach oraler Einnahme (dann fast stets tödlich). Häufig durch versehentliches Trinken von Pflanzenschutzlösungen, seltener durch Einatmen der fein verteilten Flüssigkeit, wie sie im Pflanzenschutz zum Versprühen verwendet wird. Die akuten Vergiftungssymptome sind Schwindel, Kopfschmerz, starke Absonderung von Speichel und Schweiß, Übelkeit, Erbrechen, Schwächegefühl, Kontraktion der Darmmuskulatur (starke Diarrhoe), Krampfanfälle, Bewusstlosigkeit, Lähmung des Atmungszentrums. In milderer Form verläuft die akute Nikotinvergiftung als Folge ungewohnten oder zu starken Tabakgenusses, wobei als Symptome ebenfalls Übelkeit, Kopfschmerz, Erbrechen, Schwächegefühl, Herzklopfen und kalter Schweiß auftreten.

    chronisch: Folge von langjährigem übermäßigem Rauchen mit Platzangst, Schlaflosigkeit, Muskelzittern, Magenerkrankungen (Schleimhautentzündungen, Geschwüre), Lungenkrebs, Gefäßverschlüsse an Beinen und im Herzgebiet (Herzinfarkt), bei Frauen häufig Unfruchtbarkeit.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.