Mallorca

    Aus WISSEN-digital.de

    größte Insel der Balearen; 869 000 Einwohner; 3 623 km²; gehört zu Spanien; Hauptstadt und Hafen: Palma


    Mallorca liegt im westlichen Mittelmeer und hat ein gemäßigtes subtropisches Klima. Geografisch lassen sich fünf Landschaftszonen unterscheiden: der Gebirgszug Serra de Tramuntana an der Nordwestküste, die daran anschließende Übergangsregion Es Raiguer, die Gebirgsregion Llevant im (Nord-) Osten, die Ebene Plá de Mallorca in der Mitte der Insel und die ebenso flache Region Migjorn südlich der zentralen Ebene. Die Natur und besonders die artenreiche Pflanzenwelt wird in vielen Naturschutzgebieten geschützt. Verwaltet wird Mallorca in der Hauptstadt Palma im Südwesten der Insel sowie in 52 weiteren Gemeinden.


    Der mit Abstand wichtigste Wirtschaftszweig auf der Insel ist der Tourismus, gefolgt von der Bauindustrie, dem Bergbau, der Leichtindustrie (z.B. Leder oder Keramik) und der Fischerei. Obwohl große Teile der Insel landwirtschaftliche Nutzflächen sind, trägt die Landwirtschaft (z.B. Tomaten, Bohnen, Zitronen, Wein, Mandeln) nur noch sehr wenig zum Einkommen Mallorcas bei.

    Geschichte

    Historische Fundstücke belegen, dass die ersten Bewohner Mallorcas bereits um 4 000 v. Chr. in Höhlen entlang der Küste siedelten. Im Laufe der Jahrhunderte geriet die Insel unter römische Herrschaft, wurde von den Vandalen erobert, fiel an byzantinische Reich und wurde schließlich von den Arabern besetzt. Nachdem deren Herrschaft von Jakob I., König von Aragón, beendet worden war, rief dieser 1276 das Königreich Mallorca aus, das seine Unabhängigkeit jedoch bald wieder verlor und Teil von Aragón und später von Spanien wurde. Erst 1983 erhielt Mallorca als autonome Region seine Selbstständigkeit wieder.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.