Lex

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    (lateinisch "Gesetz") Mehrzahl: Leges;

    1. allgemein: Gesetz(esantrag), Ausnahmegesetz.
    2. in Altrom die in den Bürgerversammlungen durch Abstimmung gefassten Beschlüsse, benannt zumeist nach den Geschlechternamen der vorschlagenden Beamten (meist der Volkstribunen); Reste dieser Gesetzgebung durch das Volk erhielten sich bis Nerva; berühmte Leges waren die des Licinius (und Sextinus), die Lex Hortensia (287 v.Chr., Beteiligung der Plebs an der Verteilung des Gemeindelandes) und die Lex Julia et Poppeia (unter Augustus, Sitten- und Ehegesetzgebung).

    Kalenderblatt - 18. Mai

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