Leichenöffnung
Aus WISSEN-digital.de
auch: Autopsie, Nekropsie, Obduktion, Sektion;
eine Leichenöffnung kann - auch gegen den Willen der Angehörigen - als gerichtliche oder als sanitätspolizeiliche Leichenschau erfolgen. Die erstere richtet sich nach §§ 87 bis 90 der Strafprozessordnung und dient der Aufdeckung von Straftaten, die letztere der Aufdeckung von Seuchen (§ 32 des Bundesseuchengesetzes). In allen anderen Fällen ist die Zustimmung der Angehörigen notwendig.
Kalenderblatt - 30. April
1849 | Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab. |
1945 | Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet. |
1975 | Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende. |
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