Kolonialismus
Aus WISSEN-digital.de
auf Erwerb und Ausbeutung von Kolonien gerichtete Form der Außenpolitik, die besonders von den europäischen Mächten auf Grund militärischer und wirtschaftlicher Überlegenheit vom 15. bis in die Mitte des 20. Jh.s durchgeführt wurde. Die Formen der Kolonialpolitik Spaniens, Portugals, Frankreichs, Englands, Hollands, Belgiens, Deutschlands und Italiens waren zwar unterschiedlicher Prägung, verfolgten aber dennoch das gleiches Ziel: die Ausbeutung der Kolonien zum Nutzen des Mutterlandes.
Kaufleute aus Spanien und Portugal gründeten im 15. Jh. Handelskolonien in Übersee; England, Frankreich und die Niederlande folgten diesem Beispiel im 17. und 18. Jh.: Die Kolonien wurden militärisch gesichert und von den Mutterländern besiedelt (Neuseeland, Australien, Südafrika, Nordamerika). Die Kolonisatoren beuteten die Ureinwohner wirtschaftlich aus, unterdrückten und zerstörten ihre Kultur und bekehrten sie zum Christentum. Die Europäer gingen von der Vorstellung aus, dass die Ureinwohner minderwertiger seien als sie selbst.
Seit dem 16. Jahrhundert bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Millionen Menschen versklavt. Höhepunkt des Kolonialismus war die Zeit zwischen 1850 und den ersten Jahrzehnten des 20. Jh.s (Imperialismus), in der die Hälfte der Erdoberfläche zu europäischen Großmächten gehörte. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, als die kolonialisierten Gebiete ihre Unabhängigkeit erkämpften, setzte die Entkolonialisierung ein.
Die Ausbeutung und der geringe Ausbau der Infrastruktur hinterließ seine Spuren in den ehemaligen Kolonien, die beim Entlassen in die Unabhängigkeit nicht auf die zukünftige Selbstständigkeit vorbereitet waren. Der Kolonialismus ist eine der Hauptursachen für die Unterentwicklung der Länder der Dritten Welt und des Nord-Süd-Konflikts.
Kalenderblatt - 18. August
| 1870 | Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar. |
| 1896 | Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt. |
| 1931 | Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart. |
Magazin
- Portals: Die Echtzeit-Fenster, die Menschen rund um die Welt miteinander verbinden
- Festoxid-Eisen-Luft-Batterie: Neue Technologie für Langzeit-Energiespeicher mit Potenzial für Tage und Wochen
- Ulrich Siegmund bei Ben ungeskriptet: Endlich ein langes Gespräch ohne ständige Unterbrechungen
- Geschenkideen für Männer: Erlebnisse und clevere Überraschungen statt Standardgeschenk
- Elektroautos und Wirtschaft 2026: Wie die E-Mobilität Deutschlands Industrie, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit verändert
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)