Jugendstrafrecht

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    spezielle Rechtsprechung für jugendliche Straftäter auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes vom 4. August 1953 für Jugendliche (von 14-18 Jahren) und Heranwachsende (von 18-21 Jahren), die deren entwicklungsbedingten Defizite beim Strafmaß berücksichtigt. Jugendliche unter 14 Jahren sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch strafrechtlich nicht verantwortlich. Maßnahmen bei strafbaren Handlungen sind: Weisungen, Schutzaufsicht, Fürsorgeerziehung, sowie Verwarnung, Auferlegung besonderer Pflichten und Jugendarrest, ferner Jugendstrafe wie Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Bei Jugendlichen wird stets das mildere Jugendstrafrecht angewandt; bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob das Jugendstrafrecht anzuwenden oder ob der Täter wie ein Erwachsener zu behandeln ist. Bei Gerichtsverfahren sind die Jugendgerichte zuständig.

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.