Irrtum

    Aus WISSEN-digital.de

    1. unbeabsichtigte Fehleinschätzung einer Tatsache.
    1. zivilrechtliche Unterscheidung in Erklärungsirrtum, offensichtlich versehentlich falsch abgegebene Willenserklärung, Inhaltsirrtum, unverschuldete Unwissenheit über die Bedeutung einer abgegebenen Willenserklärung und Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft, z.B. einer Sache im Kaufvertrag.
    1. im Strafrecht als Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, z.B. der Täter ist sich nicht bewusst, dass er eine rechtswidrige Handlung begeht (Verbotsirrtum); die versehentliche Mitnahme eines fremden Mantels in einem Restaurant (Tatbestandsirrtum). Der Täter kann dann nach § 16 Strafgesetzbuch nicht wegen vorsätzlichen Handelns bestraft werden.

    Kalenderblatt - 4. Mai

    1699 Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben.
    1921 Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben.
    1980 Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates.