Irrtum
Aus WISSEN-digital.de
- unbeabsichtigte Fehleinschätzung einer Tatsache.
- zivilrechtliche Unterscheidung in Erklärungsirrtum, offensichtlich versehentlich falsch abgegebene Willenserklärung, Inhaltsirrtum, unverschuldete Unwissenheit über die Bedeutung einer abgegebenen Willenserklärung und Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft, z.B. einer Sache im Kaufvertrag.
- im Strafrecht als Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, z.B. der Täter ist sich nicht bewusst, dass er eine rechtswidrige Handlung begeht (Verbotsirrtum); die versehentliche Mitnahme eines fremden Mantels in einem Restaurant (Tatbestandsirrtum). Der Täter kann dann nach § 16 Strafgesetzbuch nicht wegen vorsätzlichen Handelns bestraft werden.
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
Magazin
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