Investmentfonds

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch-französisch)

    Durch Erwerb eines Investmentfonds erwirbt der Anleger Miteigentum an einem Gemeinschaftsvermögen, das je nach Anlageausrichtung in Renten und/ oder Aktien unterschiedlichster Strategien investiert sein kann. Die Verwaltung obliegt einer Kapitalanlagegesellschaft, die durch einen Ausgabeaufschlag und/ oder Verwaltungsvergütung bezahlt wird. Die Anlagerichtlinien der Kapitalanlagegesellschaften sowie die haftungsrechtlichen Aspekte sind zum Schutze der Anleger gesetzlich genau geregelt. Durch die Zusammenfassung des Investitionsvolumens vieler Anleger hat der Einzelne mit dem Erwerb eines Investmentzertifikats bereits ab minimalen Geldbeträgen die Möglichkeit, sein Vermögen sinnvoll zu streuen und damit das Kursrisiko zu mindern. Besonders die Investition durch regelmäßig gleiche Geldbeträge, z.B. durch einen Sparplan ist empfehlenswert, da man hier einen durchschnittlich günstigeren Einstandskurs erzielen kann. Durch die sehr große Auswahl an verschiedenen Fondsstrategien ist für jede Anlageidee und jede Risikoneigung ein Produkt erhältlich. Der Anleger muss nur die Investitionsentscheidung für einen Fonds treffen, die verschiedenen Anlageentscheidungen werden ihm dann durch die Investmentgesellschaft abgenommen.

    Investmentfonds sind täglich veräußerbar und stellen somit eine sehr liquide Anlageform dar.

    Durch die starken Mittelzuflüsse, insbesondere in Aktienfonds Ende der neunziger Jahre, sind Investmentfonds nun das meistverbreitete Wertpapier bei deutschen Privatanlegern.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.