Intervention

    Aus WISSEN-digital.de

    1. allgemein: Einspringen, Dazwischentreten.
    1. militärische oder diplomatische Einmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten. Zumeist erfolgen Interventionen erst auf diplomatischem Weg, darauf folgen handelspolitische Maßnahmen (Embargo) sowie Spionage und schließlich militärisches Eingreifen. In der UN-Charta ist als Grundsatz die Nichteinmischung in innerstaatliche Konflikte souveräner Staaten festgelegt. Die Vereinten Nationen haben aber selbst schon militärisch interveniert, wie z.B. im Kongo, im Koreakrieg und im Golfkrieg. Durch Interventionen wird grundsätzlich die Souveränität von Staaten verletzt.
    1. Eingreifen des Staates in das Geschehen der Wirtschaft.
    1. Eingreifen an der Börse zur Stützung von Kursen.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.