Innerdeutscher Handel

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    auch: Interzonenhandel;

    Waren- und Dienstleistungsaustausch sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehres zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR einschließlich Berlin. Offiziell wurden Handelsabkommen zwischen Ost- und Westdeutschland erstmals 1949 direkt nach der Bildung der beiden Staaten getroffen (8. Oktober, Frankfurter Abkommen). Es gab aber zuvor schon zahlreiche Vereinbarungen zwischen den Besatzungszonen. Das Abkommen wurde erstmals 1951 revidiert, ein zweites Mal 1968 und war dann weitgehend bis 1990 gültig. Der Zahlungsverkehr wurde über Verrechnungskonten der jeweiligen Banken (Deutsche Bundesbank, Staatsbank der DDR) abgewickelt, der Warenverkehr über die Treuhandstelle Industrie und Handel (BRD) bzw. das Ministerium für Außenhandel (DDR). Durch den Interzonenhandel hatte die DDR Zugang zur EWG, da sie als Binnenhandelsgebiet Deutschlands angesehen wurde und dadurch Quasi-Mitglied war.