Honorar
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "Ehrengeschenk")
Bezahlung, Vergütung (insbesondere für freiberufliche Tätigkeit). Im alten Römischen Recht bezeichnete man so Entgelte für Leistungen (z.B. des Arztes), deren wirtschaftlichen Wert man nicht schätzen konnte. Heutzutage bezeichnet man die Bezahlung von Freiberuflern (z.B. Ärzten, Anwälten und Architekten) als Honorar. Das Honorar wird entweder frei ausgehandelt oder richtet sich nach der Gebührenordnung der Berufsgruppe.
Kalenderblatt - 16. Mai
1924 | Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus. |
1933 | Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind. |
1939 | Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. |
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