Hoheitsgewässer
Aus WISSEN-digital.de
Teil der Küstengewässer, in denen die Gesetze eines Landes Geltung haben und der als Teil des Staatsgebietes gilt, früher im internationalen Recht bis zu drei Seemeilen vom Ufer entfernt, heute größtenteils auf zwölf erweitert.
Die Abgrenzung der Hoheitsgewässer hat besondere Bedeutung für Schifffahrt, Fischerei und Umweltschutz.
Die Nutzungsrechte liegen vollständig bei der jeweiligen Nation. Generell ist Handelsschiffen aller Länder die Durchfahrt durch Hoheitsgewässer gestattet, ohne dass Abgaben erhoben werden dürfen; bewaffneten Schiffen kann der Eintritt verweigert werden.
Die Kontrolle über Binnengewässer ist durch Staatsverträge geregelt; internationale Verträge regeln die Benutzung von Schifffahrtswegen, die eine Verbindung zwischen zwei Hoheitsgewässern darstellen (z.B. Panamakanal und Suezkanal).
1952 weiteten u.a. Chile und Peru eigenmächtig ihre Hoheitsgewässer aus; im Gegenzug bestimmten die USA eine Fanggrenze von 200 Meilen vor der Küste (1977). Die UN-Seerechtskonferenz (1982) gestand schließlich den Küstennationen Hoheitsgewässer von 12 sm und eine "ausschließliche Wirtschaftszone" von 200 sm zu.
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