Das Handwerksrecht ist ein Bereich des Gewerberechts. Das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (HandwO) vom 17.9.1953 in der Neufassung von 1998 regelt Berufsausbildung und Berufsausübung im Handwerk, enthält Bestimmungen über Meisterprüfung sowie über Organisation des Handwerks in Innungen, Landesinnungsverbänden, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. In den Anhängen wird aufgezählt, welches Gewerbe sich zum Handwerk rechnen darf. Die Änderung der Handwerksordnung von 2004 entbindet insgesamt 53 Handwerksberufe (sog. zulassungsfreie Berufe; u.a. Fliesen- und Parkettleger, Uhrmacher, Sattler, Gold- und Silberschmiede) von der Verpflichtung zur Meisterprüfung als Grundlage für die Eröffnung eines eigenen Betriebes. Die Handwerksrolle führt die natürlichen und juristischen Personen auf, denen der selbstständige Betrieb eines Gewerbes gestattet ist.