Handwerksordnung

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    Das Handwerksrecht ist ein Bereich des Gewerberechts. Das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (HandwO) vom 17.9.1953 in der Neufassung von 1998 regelt Berufsausbildung und Berufsausübung im Handwerk, enthält Bestimmungen über Meisterprüfung sowie über Organisation des Handwerks in Innungen, Landesinnungsverbänden, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. In den Anhängen wird aufgezählt, welches Gewerbe sich zum Handwerk rechnen darf. Die Änderung der Handwerksordnung von 2004 entbindet insgesamt 53 Handwerksberufe (sog. zulassungsfreie Berufe; u.a. Fliesen- und Parkettleger, Uhrmacher, Sattler, Gold- und Silberschmiede) von der Verpflichtung zur Meisterprüfung als Grundlage für die Eröffnung eines eigenen Betriebes. Die Handwerksrolle führt die natürlichen und juristischen Personen auf, denen der selbstständige Betrieb eines Gewerbes gestattet ist.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.