Innung

    Aus WISSEN-digital.de

    früher: Zunft, Gewerk, Gilde; jetzt: Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

    Freiwilliger Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Faches oder verwandter Gewerbe auf regionaler Ebene zur gemeinsamen gewerblichen Interessenvertretung (unterste Einheit der Handwerkerorganisation). Die Innungen gehören laut Handwerksordnung zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit Vorstand, Versammlungen und Ausschüssen. Innungen übernehmen die Lehrlingsausbildung, nehmen die Gesellenprüfung ab und sorgen für die berufliche Weiterbildung. Aufsicht durch die Handwerkskammer.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.