Haft

    Aus WISSEN-digital.de

    Freiheitsstrafe; Entzug der persönlichen Freiheit durch den Staat.

    In Deutschland wird unterschieden zwischen Vollstreckungshaft (§ 457 Abs. 2 Strafprozessordnung), Untersuchungshaft (§§ 112-131 Strafprozessordnung), Sicherungshaft (§ 453 c Abs. 1 Strafprozessordnung; z.B. zur Sicherung der Abschiebung bei Ausländern, § 57 Ausländergesetz), Ungehorsamshaft, (§§ 230 Abs. 2, 236, 329 Abs. 4 S. 1, 412 S. 1 Strafprozessordnung), Ordnungshaft (§§ 51 Abs. 1, 70 Abs. 1, 95 Abs. 2 StPO) und Beugehaft (§§ 70 Abs. 2, 95 Abs. 2 StPO).

    Im Strafverfahrensrecht darf gemäß § 112 Strafprozessordnung bei dringendem Tatverdacht und dem Bestehen eines Haftgrundes gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet werden. Nach § 114 Strafprozessordnung wird die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet.

    Außerdem: im Zivilverfahrensrecht Ordnungshaft (§§ 390 Zivilprozessordnung, 70 Strafprozessordnung) bei Zeugen und Schuldnerhaft (§ 901 Zivilprozessordnung). Gemäß § 901 Zivilprozessordnung darf das Gericht gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag die Haft anordnen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.