Gemeine Flussmuschel
Aus WISSEN-digital.de
Die Gemeine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, gehört zur Klasse der Muscheln.
Systematik | ||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||
Unio crassius |
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Ihre Schale wird bis zu 10 Zentimeter lang und ist oval geformt. Die Farbe der Schale variiert in Nordeuropa zwischen braun und schwarz, in Ost- und Süddeutschland ist sie auch manchmal grünlich gefärbt.
Der Weichkörper der Gemeinen Flussmuschel ist hell und besitzt eine grau gefärbte große Einströmöffnung sowie eine Ausströmöffnung am hinteren Ende.
In der Atemhöhle sitzen die gelblichen bis orangefarbenen Kiemen.
Das Weibchen hat in den Kiemen noch die sogenannten Marsupien, Bruträume für den Laich.
Zwischen den Klappen kann die Gemeine Flussmuschel ihren Fuß rausstrecken, um sich fortzubewegen oder einzugraben.
Lebensraum
Die Gemeine Flussmuschel ist in fast ganz Europa zu finden, mit Ausnahme von Italien, der Iberischen Halbinsel und den Britischen Inseln.
Sie lebt in Bächen und Flüssen, wo sie sich mit dem vorderen Teil der Schale in das Sediment eingräbt.
Nahrung
Ihre Nahrung, Plankton und Detritus, filtert die Gemeine Flussschildkröte aus dem Wasser.
Fortpflanzung
Im Frühjahr ist für die Gemeine Flussmuschel Fortpflanzungszeit. Das Männchen gibt die Spermien ins Wasser ab. Das Weibchen saugt diese durch die Kiemen auf, wo die in den Marsupien liegenden Eier befruchtet werden.
Die Larven werden Ende Juli aus den Kiemen herausgelassen. Sie setzen sich als Parasiten an den Kiemen bestimmter Fischarten fest und wachsen dort heran.
Sonstiges
2006 wurde die Gemeine Flussmuschel zum Weichtier des Jahres gekürt.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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