Funkamateur
Aus WISSEN-digital.de
auch: Amateurfunker;
Ein von der Funktechnik begeisterter Mensch oder ein aus persönlicher Neigung sich mit der Funktechnik Beschäftigender wird als Funkamateur bezeichnet. Merkmal einer derartigen Tätigkeit ist, dass keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.
Im Gegensatz zum CB-Funk ist für das Gebiet des Amateurfunks eine Prüfung abzulegen. Die Nutzung selbstgebauter Geräte, ohne Nummer des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF-Nummer), ist in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. In anderen Staaten ist zum Teil eine amtliche technische Abnahme des Amateurfunksenders Voraussetzung für den Betrieb der Anlage.
Mit der Zulassung als Funkamateur wird ein offizielles Rufzeichen zugeteilt. Der Funkamateur wird in Abhängigkeit vom Grad seiner Ausbildung und unter Berücksichtigung seiner Betriebserlaubnis einer Lizenzklasse (A, B oder C) zugeordnet. Funkamateure haben sich weltweit zu der international arbeitenden Hilfsorganisation MAR (Medical Assistance Radio) zusammengeschlossen und leisten auf diesem Gebiet schnelle und unkonventionelle Hilfe bei Notfällen und Katastropheneinsätzen.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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