Amateurfunk

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Amateurfunkdienst;

    Der Amateurfunk ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Funkverkehr untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird. Er erfolgt auf zugeteilten Frequenzbereichen (Amateurfunkbänder im Kilohertz-, Megahertz- und Gigahertzbereich). Weitere technische Bedingungen wie Sendearten (Telegrafie, Sprechfunk, Amateurfernsehen - ATV), Sendeleistungen und zulässige parasitäre Nebenaussendungen sind in entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Staaten festgelegt.

    Zum Betreiben eines Amateurfunksenders ist eine Genehmigung erforderlich, die erst nach einer Prüfung (Nachweis über funk- und betriebstechnische Kenntnisse) erteilt wird. Die amtliche technische Abnahme der Funkanlage, z.B. zur Kontrolle der Einhaltung der zugelassenen minimalen Störausstrahlung) ist nicht in allen Staaten erforderlich. Seit Beginn der Aktivitäten in der Funktechnik bis heute haben Funkamateure Pionierarbeit bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen der elektromagnetischen Wellen geleistet.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.