Fremdkapital
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auch: Gläubigerkapital;
der Teil des Gesamtkapitals, der durch Schuldenaufnahme, also von außenstehenden, nicht am Unternehmen beteiligten Geldgebern, finanziert wurde.
Gläubiger sind z.B. Banken, die langfristige Kredite geben. Im Gegensatz zu Eigenkapitalgebern (Gesellschaftern) haben Gläubiger keinerlei Ansprüche an das Unternehmen, wie z.B. Gewinnbeteiligung, sondern lediglich den Anspruch auf Rückzahlung mit Zinsen. Fremdkapital unterliegt auch keinem Haftungsverhältnis, d.h. im Konkursfall können Gläubiger nicht am Verlust beteiligt werden, sondern müssen, soweit möglich, befriedigt werden.
Ggs. zu: Eigenkapital
Kalenderblatt - 24. April
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1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |