Freiheit der Meere
Aus WISSEN-digital.de
völkerrechtlicher Begriff, wonach die hohe See frei von der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt ist; entwickelt von dem Niederländer Hugo Grotius, der 1609 in seiner Schrift "De mare libero" (Über das freie Meer) den englischen Seeherrschaftsansprüchen entgegentrat und für alle Völker freie Bewegung auf allen Meeren forderte; der Engländer John Selden sah in einer Gegenschrift (1619) das "Mare clausum" (Geschlossenes Meer) für einen Bestandteil des Herrschaftsbereiches an.
Praktisch richtete sich die immer wieder (zuletzt von den USA im Ersten Weltkrieg) erhobene Forderung nach Freiheit der Meere gegen England; in Friedenszeiten verwirklicht, wurde sie im Krieg trotz der Seerechtsdeklarationen (Paris 1856, London 1909) durch die britischen Seeblockaden und den "Wirtschaftskrieg" (gegen Deutschland) aufgehoben.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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