Fraktionszwang

    Aus WISSEN-digital.de

    Stimmabgabe des Abgeordneten, die dem Fraktionsbeschluss entsprechen soll. Verstößt gegen den Grundsatz des freien Mandats, erleichtert allerdings die Fraktionsarbeit und verhilft zu stabilen Mehrheiten.

    Sinnverwandt: Fraktionsdisziplin.

    Kalenderblatt - 30. April

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