Abgeordneter
Aus WISSEN-digital.de
gewähltes Mitglied einer Volksvertretung (Landtag, Bundestag). In den modernen parlamentarischen Systemen besitzt er ein freies Mandat, d.h. er ist Repräsentant des gesamten Staatsvolkes und nicht an Weisungen seiner Wähler gebunden, sondern nur dem eigenen Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz garantiert dem Abgeordneten Immunität, d.h. Schutz vor Verhaftung, Einleitung eines Verfahrens und Beschränkung der persönlichen Freiheit. Die Aufgabe des Abgeordneten besteht v.a. darin, an der Gesetzgebung des Parlaments, in das er gewählt wurde, mitzuwirken, und die Interessen der Wähler zu vertreten.
Kalenderblatt - 3. Dezember
1800 | In der Schlacht bei Hohenlinden wird die österreichisch-bayerische Armee von den Truppen Napoleons schwer geschlagen. |
1936 | 39 deutsche Emigranten werden von der nationalsozialistischen Regierung ausgebürgert. |
1959 | 350 Menschen ertrinken beim Bruch des Staudamms von Malpasset in Südfrankreich. |
Magazin
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