Abgeordneter

    Aus WISSEN-digital.de

    gewähltes Mitglied einer Volksvertretung (Landtag, Bundestag). In den modernen parlamentarischen Systemen besitzt er ein freies Mandat, d.h. er ist Repräsentant des gesamten Staatsvolkes und nicht an Weisungen seiner Wähler gebunden, sondern nur dem eigenen Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz garantiert dem Abgeordneten Immunität, d.h. Schutz vor Verhaftung, Einleitung eines Verfahrens und Beschränkung der persönlichen Freiheit. Die Aufgabe des Abgeordneten besteht v.a. darin, an der Gesetzgebung des Parlaments, in das er gewählt wurde, mitzuwirken, und die Interessen der Wähler zu vertreten.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.