Fraktion

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Politik: ein Zusammenschluss von politisch gleich gesinnten Abgeordneten innerhalb eines Parlaments. Im Bundestag ist die Bildung einer Fraktion nur für Abgeordnete erlaubt, die einer Partei angehören, und erfordert die Mindestanzahl von 5 Prozent der Abgeordneten des Bundestages.
    1. Politik: eine zusammengeschlossene Gruppe innerhalb eines Verbandes.
    • Chemie: durch Destillation oder andere chemische Verfahren (Trenn- oder Reinigungsverfahren) abgeschiedener Anteil eines Stoffgemisches.

    Kalenderblatt - 4. Mai

    1699 Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben.
    1921 Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben.
    1980 Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates.