Ereignis (EDV)

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    1. Auf dem Gebiet der Datenverarbeitung ist ein Ereignis ein grundlegender Bestandteil der Technik der ereignisgesteuerten Arbeitsweise. Bei ereignisorientierten Systemen führt das Programm nicht selbsttätig Aktionen aus, sondern nur wenn es aufgefordert wird (z.B. durch den Benutzer, durch das Betriebssystem oder ein anderes Programm bzw. Programmteile). Im Gegensatz dazu beinhaltet die prozedurorientierte Arbeitsweise die starre Abarbeitung von Programmen von oben nach unten.

    Beispiele für Ereignisse, die die Sendung von Nachrichten an die jeweils zuständigen Programme oder Programmteile veranlassen, sind das Klicken mit der Maustaste, ein Tastendruck auf der Tastatur oder Funktionen des Computers (zeitabhängiges Aktivieren des Bildschirmschoners). Das Programm bzw. der Programmteil wertet die angekommene Nachricht aus und reagiert darauf. Die spezifische Reaktion des betätigten Objektes wird als Ereignisprozedur bezeichnet. Es lassen sich - je nachdem, welche Vorgänge ablaufen - z.B. Daten-, Fehler-, Fenster-, Maus- und Tastaturereignisse unterscheiden.

    1. ein Vorgang in einem Netzwerk, beispielsweise das Anmelden oder Abmelden sowie der Zugriff auf Betriebsmittel oder deren Reservierung während der Sitzung eines Nutzers. Anhand der Ereignisse lassen sich mithilfe des Netzwerkadministrators die abgelaufenen Vorgänge nach der Sitzung rekonstruieren.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.