Dosenpfand
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für die seit dem 1 Januar 2003 in Deutschland zu erhebende Zwangs-Pfandgebühr auf Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 l. Ausgenommen vom Pfand sind praktisch alle Getränkekartons (außer für stilles Mineralwasser), alle Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbodenbeutel sowie Verpackungen von Milch und Milchmischgetränken, Wein, Sekt und Spirituosen. Die Höhe des Pfands richtete sich zunächst nach der Verpackungsgröße und beträgt seit Mai 2005 einheitlich 25 Cent.
Die Pfandegelungen führten zu unterschiedlichen Lösungen bei den Lebensmittelmärkten. Seit Mai 2005 können pfandpflichtige Verpackungen überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Verpackungen desselben Materials (also Plastik, Glas oder Metall) verkauft werden. Kleine Geschäfte (unter 200 m2 Verkaufsfläche) müssen nur Verpackungen der Marken annehmen, die sie selbst verkaufen. Die so genannten "Insellösungen" sind noch bis zum 30 April 2006 zulässig.
Ziel des "Dosenpfandes" ist es, den Verbraucher zum Kauf umweltfreundlich verpackter Getränke anzuhalten und den ersten Eindruck, Getränke in Mehrwegverpackungen seien teurer, aufzuheben.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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