Carl Schmitt

    Aus WISSEN-digital.de

    deutscher Staatsrechtler; * 11. Juli 1888 in Plettenberg, † 7. April 1985 in Plettenberg


    Schmitt lehrte als Professor in Greifswald, Köln, Bonn und von 1933 bis 1945 in Berlin. Er lehnte die Parteienzersplitterung der Weimarer Republik ab und rechtfertigte damit den Nationalsozialismus. Basierend auf einer Freund-Feind-Theorie entwickelte Schmitt eine einflussreiche, jedoch auch problematische Staatslehre. Zunächst Berater von Reichskanzler Schleicher, trat Schmitt im Frühjahr 1933 der NSDAP bei, wurde preußischer Staatsrat und war - bis zu einem anonymen Angriff im SS-Organ "Das Schwarze Korps" im Dezember 1936 - richtungsweisender Rechtstheoretiker des nationalsozialistischen Regimes. 1945 wurde Schmitt als Professor amtsenthoben.

    Hauptwerke: "Verfassungslehre" (1928), "Legalität und Legitimität" (1932).

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