Bilderverehrung

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    auch: Bilderkult, Ikonolatrie;

    religiöse Verehrung der Gottheit und heiliger Personen in Gestalt von Bildern. Der Fetischismus der Naturvölker erblickt im Bild selbst die Gottheit, im Gegensatz zu komplexeren Religionsstufen, die das Bild nur als sinnbildliche Darstellung der unsichtbaren Gottheit bzw. Gottes verehren.

    In der Religionsgeschichte reicht das Bild von der Darstellung aus grob bearbeitetem Stein oder Holz bis zu künstlerischen, symbolischen Darstellungen der Götter bzw. Heiligen; das religiöse Bild wird nicht selten zum repräsentativen Gegenstand und somit zum geweihten, gesalbten Kultobjekt, verehrt durch die Darbringung von Opfern, Weihrauch, Speisen u.a. Besonders bekleidet wird das religiöse Bild bei feierlichen Prozessionen getragen.

    In den einzelnen Religionen sind die Bilder unterschiedlich bedeutsam; Hinduismus und Buddhismus sind im Gegensatz zum Judentum (Protest der Propheten gegen Bilder des eigenen Gottes und der jüdischen Religion verwandter Götter) sehr bilderfreundlich. Die islamische Bilderfeindlichkeit (im religiösen Bereich) bewirkte die künstlerische Konzentration der Muslime auf Ornament und Schriftgestaltung.

    Die Ursprünge christlicher Bildverehrung sind nicht vollständig bekannt. In vorkonstantinischer Zeit existierten symbolische Bilder (Kreuzanker, Fisch, Brotkorb, Guter Hirte) und szenische Darstellungen (Abendmahl), besonders an Grabmälern (Katakombenmalerei); seit dem 4. Jh. äußerten sich die Kirchenväter zur Bilderfrage, so Basilius der Große, der die Bilderverehrung als Verehrung der Dargestellten (Christus, Maria, die Heiligen) guthieß. Dadurch ist die theoretische Unterscheidung zwischen Gottesanbetung und Verehrung (Bewunderung) des Bildes und seiner Gestaltung(sformen) von großer Bedeutung. Im 8. Jh. kam es in Byzanz zum Bilderstreit. Zur Zeit der Reformation kam es in der abendländischen Kirche zum Bildersturm, z.B. durch Anhänger Zwinglis. Die lutherische Kirche dagegen gestattete Bilder als künstlerischen Schmuck.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.