Beleuchter/Beleuchterin
Aus WISSEN-digital.de
auch: Lichttechniker/Lichttechnikerin;
für die Ausleuchtung zuständiger Mitarbeiter bei Theater, Film und Fernsehen. Der/die Beleuchter(in) hat die Aufgaben, z.B. den Ort der Dreharbeiten für Filmproduktionen mit elektrischen Anschlüssen auszustatten, die Scheinwerfer zu installieren und zu bedienen und die erforderlichen Lichtverhältnisse bzw. Lichtsituationen herzustellen. Diese Lichtsituationen müssen während des Drehvorganges mit der Lichtstellanlage abgerufen werden können.
Eine Tätigkeit setzt Wissen und Können in den Bereichen Elektrotechnik und/oder Bild und Ton voraus.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |