Auflage (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
- im Erbrecht rechtliche Verpflichtung des Erben zu einer Leistung, z.B. durch Verfügung im Testament des Erblassers, z.B. Verpflichtung zur Grabpflege.
- im Verwaltungsrecht Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts. Mit dem Verwaltungsakt wird ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |