Erbrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Teil des Zivilrechts, das die Fragen umfasst, wem das Vermögen einer Person (Erblasser) nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das Erbrecht wird im 5. Buch (§§ 1922 bis 2385) des BGB geregelt.

    Die Grundprinzipien des Erbrechts sind die Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge, das heißt, von Gesetzes wegen geht das Vermögen ohne weiteres als Ganzes auf den/die Erben über), die Testierfreiheit (Testament) und das Verwandtenerbrecht (gesetzliche Erben sind Blutsverwandte und Ehegatten).

    Man unterscheidet, je nachdem, ob beim Erbfall (Tod des Erblassers) eine Verfügung des Erblassers (Erbvertrag, Testament) vorliegt oder nicht, zwischen gewillkürter (d.h. vom Erblasser festgelegter) oder gesetzlicher Erbfolge.

    Für die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig.

    1. die auf gesetzlicher Grundlage beruhende Anwartschaft auf das Erbe.