Arbeitsverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
Ein auf den Austausch von Arbeitsleistung (Arbeitnehmer) und Arbeitslohn (Arbeitgeber) gerichtetes Schuldverhältnis. Es wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Dem Arbeitnehmer obliegt die Treue- und Leistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dem obliegt die Fürsorgepflicht (Arbeitsschutz, Recht auf Urlaub) gegenüber dem Arbeitnehmer.
Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder seinen Eintritt in den Ruhestand.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
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