Kündigung

    Aus WISSEN-digital.de

    einseitiges Verlangen einer Partei nach Auflösung eines geltenden Vertragsverhältnisses.

    Ordentliche Kündigung: Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist.

    Außerordentliche Kündigung: fristlos, bei wichtigem Grund.

    Siehe auch Kündigungsschutz.

    Kalenderblatt - 19. April

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