Abnahme
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im Baurecht (Bauabnahme) das Prüfen von genehmigungspflichtigen (Baugenehmigung) baulichen Anlagen auf Einhaltung der Gütevorschriften.
Im Zivilrecht die Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |