Vivienne Westwood

    Aus WISSEN-digital.de

    britische Modeschöpferin; * 8. April 1941 in Tintwistle, Derbyshire

    eigentlich: Vivienne Isabel Sire;

    Die aus dem englischen Arbeitermilieu stammende Vivienne Westwood ging im Alter von 17 Jahren nach London, wo sie eine Ausbildung zur Grundschullehrerin machte, heiratete und einen Sohn bekam. Ende der 1960er Jahre machte sie die Bekanntschaft Malcolm McLarens, der zu dieser Zeit Manager der britischen Band "The Sex Pistols" war. Zusammen mit ihm eröffnete sie Anfang der 1970er Jahre ein Geschäft für Kleidung aus den 1950er Jahren. Der Name und das Programm des Ladens änderten sich ständig: 1971 hieß er "Let it Rock", 1972 "Too fast to live, too young to die" und 1974 schließlich "Sex". Lange Jahre galt Westwood mit ihrer Mode als Bürgerschreck, aber als die Punkbewegung Ende der 1970er Jahre abflaute und gesellschaftsfähig wurde, verlor sie für die Designerin ihren bisherigen Reiz. Sie hatte Mode bis dahin immer als ein Mittel zur Gesellschaftskritik empfunden und hatte nun ihr Sujet verloren. Sie fing daher an, Kleider zu schaffen, die sich durch besondere Eleganz auszeichneten, die aber immer an der Grenze zum guten Geschmack lag. 1981 präsentierte Westwood ihre erste eigene Laufstegkollektion namens "Pirate", die ein großer Erfolg wurde. 1990 zeigte sie auf der Modemesse Florenz ihre erste Männerkollektion. Von 1989 bis 1991 war sie Gastprofessorin an der Akademie für angewandte Kunst in Wien. Ab 1992 lehrte sie am Royal College of Art in London; seit 1993 ist sie als Professorin für Modedesign an der Universität Berlin tätig.

    Bis heute gilt die "Punkdesignerin" als eine der kreativsten Modeschöpferinnen überhaupt und wurde mit zahlreichen Preisen geehrt. Außer Damen- und Herrenmode entwirft Westwood auch immer wieder Kostüme für Theateraufführungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.