Vertriebene

    Aus WISSEN-digital.de

    Personen, die auf Grund politischer oder militärischer Maßnahmen eines Staates zwangsweise ihre Heimat verlassen mussten (siehe Vertreibung). In Deutschland speziell jener Personenkreis, der seinen Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder außerhalb der Grenzen des deutschen Reichs von 1937 hatte und diesen im und nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen musste. Das Bundesvertriebenengesetz unterscheidet Heimatvertriebene, die am oder vor dem 23. Dezember 1937 ihren Wohnsitz in dem Staat hatten, den sie später verlassen mussten, und Vertriebene, zu denen auch die Aussiedler gehören. Nach dem 1. Januar 1993 (Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes) ankommende Aussiedler werden Spätaussiedler genannt.

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